Prüfungsordnungen 2002 und 2012

AUSLAUFEN DER GEM. PRÜFUNGSORDNUNG (BA / MA) 2002 und 2010/12 zum WS 2020/21

 

Neu im Oktober 2020

Wie Sie wissen, läuft die Studienordnung von 2010/12 zum 30.03.2021 endgültig aus.

Wer bis zu diesem Termin das Studium nicht beendet hat, wird automatisch in PO 2016 umgeschrieben.

Damit Ihre Studienleistungen in die neue PO übertragen werden können, müssen Sie zwingend VOR DEM 30.03. Ihre Leistungsübersicht aus eCampus ausdrucken bzw. sichern. Nur mit Hilfe dieser Übersicht können die Leistungen von den Studienberater*innen in die neue PO übertragen werden.

 

Neu im Juni 2020

Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise und den damit verbundenen Einschränkungen für Studierende in der Bearbeitung von Bachelor-/Masterarbeiten wird das Auslaufen der Gemeinsamen Prüfungsordnungen von 2002 und 2012 um ein Semester vom 30.09.2020 auf den 30.03.2021 verlängert. Damit kann zum Ende des Wintersemesters 2020/21 eine Bachelor- oder Masterprüfung nach der Gemeinsamen Prüfungsordnung vom 26. Februar 2002 (Amtliche Bekanntmachungen Nr. 459 einschließlich Änderungen) bzw. nach der Gemeinsamen Prüfungsordnung vom 03. Dezember 2012 (Amtliche Bekanntmachungen Nr. 943) jeweils einschließlich der zugehörigen Fachspezifischen Bestimmungen letztmalig abgelegt werden. Ab dem Sommersemester 2021 können Prüfungsleistungen nur noch nach der Prüfungsordnung von 2016 abgelegt werden. Trifft dieses auf Sie zu, wenden Sie sich bitte zeitnah an Ihr Prüfungsamt.

 


 

Mit Ende des Sommersemesters 2020 laufen die Gemeinsamen Prüfungsordnungen 2002 und 2012 aus. Studien- und Prüfungsleistungen nach diesen Prüfungsordnungen können letztmalig am 30.03.2021 abgelegt werden.

 

Was bedeutet das für Sie? Nach Ablauf dieser Frist wird es nicht mehr möglich sein, nach einer Gemeinsamen Prüfungsordnung, die vor 2016 in Kraft getreten ist, eine Prüfungsleistung abzulegen. Das betrifft Ihren kompletten Studiengang, d. h. sowohl Ihre beiden Fächer als auch den Optionalbereich sowie Ihre B.A.-Abschlussarbeit. Die insgesamt letzte Prüfungsleistung muss also bis zum 30.09.2020 erbracht werden, wenn Sie noch nach Ihrer jetzt geltenden Prüfungsordnung Ihren Abschluss machen möchten. Sofern Sie bis zum 30.09.2020 das B. A.-Examen nach diesen Prüfungsordnungen nicht absolviert haben, werden Sie bei der Rückmeldung für das Wintersemester 2020/21 automatisch mit allen Konsequenzen in die Gemeinsame Prüfungsordnung für den 2-Fächer-Bachelor-Studiengangang der Ruhr-Universität Bochum 2016 (GemPO 2016) umgeschrieben.

Die Anzahl Ihrer Fachsemester bleibt dabei bestehen, jedoch hat sich in einigen Fächern und im Optionalbereich der Lehrplan deutlich geändert. Dies kann zur Folge haben, dass vorher erbrachte Leistungsnachweise nicht mehr berücksichtigt werden können und/oder weitere Leistungen nach-geholt werden müssen. Es ist ebenfalls höchstwahrscheinlich, dass mehr Module als zuvor in die Fachnote einfließen und sich die Wiederholbarkeit der Prüfungsversuche einschränkt.

In Ihrem eigenen Interesse möchten wir Ihnen dringend nahelegen, Ihr Studium – sofern möglich – noch nach Ihrer jetzt geltenden Gemeinsamen Prüfungsordnung, d. h. bis zum 30.09.2020 abzuschließen, um die mit einem Wechsel mutmaßlich verbundenen Probleme zu vermeiden.

 

Wir raten dringend dazu, sich rechtzeitig mit der Studienberatung (für die Slavische Philologie mit Herrn Skowronek, für die Russische Kultur mit Frau Brauckhoff) in Verbindung zu setzen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Ihre Studienberater*innen